- Präliteral – symbolische Phase
Bildbetrachtung und die Wiedergabe von Wahrgenommenen durch Bauen und Malen ist die Vorstufe zum Lesen und Schreiben. (2. Lebensjahr)
- Logographemische Phase
Das Kind merkt sich besondere Teilelemente eines Wortes. (Wortbildlesen)
- Alphabetische Phase
Das Kind übersetzt Gehörtes in Schrift. (einzelnen Lauten werden Buchstaben zugeordnet)
- Orthographische Phase
Das Kind löst sich von der Lautsprache, grundlegende Rechtschreibregeln werden erkannt. Der Übergang zur dieser Phase setzt voraus, das Erkenntnis über semantische, syntaktische und morphologische Beziehungen gewonnen wurden.
- Integrativ-automatisierte Phase
Erworbenen Strategien werden gefestigt und automatisiert.
Aufgabe der Diagnostik ist es, den individuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes durch einen standardisierten Test festzustellen, die Ergebnisse mit Verhaltensbeobachtungen zu ergänzen und danach einen Therapieplan zu entwickeln.
Diagnostik der Lese- und/oder Rechtschreibschwäche:
- Lese- Rechtschreibschwäche
Für die Diagnose muss ein standardisierter Lese- und Rechtschreibtest und ein Intelligenztest gemacht werden. Der Intelligenztest darf ausschließlich von einem klinischen Psychologen durchgeführt werden.
- Das Ergebnis des Intelligenztests muss im Durchschnittsbereich liegen.
- Die Ergebnisse des Lese- bzw. Rechtschreibtests liegen unter dem alters- und intelligenzbezogenen Erwartungen.
- isolierte Rechtscheibschwäche
Für die Diagnose muss ein standardisierter Rechtschreibtest und ein Intelligenztest (siehe Lese- Rechtschreibschwäche) gemacht werden. Sinnvollerweise sollte auch ein Lesetest gemacht werden. Liegen die Ergebnisse des Lesetests in der Norm, kann Leseschwäche ausgeschlossen werden.
- Das Ergebnis des Intelligenztestes muss im Durchschnittsbereich liegen.
- Das Ergebnis des Rechtschreibtests liegt unter dem alters- und intelligenzbezogenen Erwartungen.
- WICHTIG!:
Die Abweichungen von den Normwerten sind nicht durch Seh- oder Hörstörungen oder eine neurologische Krankheit bedingt.
Das bedeutet, dass das Seh- und Hörvermögen des Kindes von einem Arzt untersucht werden müssen.
- Ebenso muss die Beschulung des Kindes ist in einem zu erwartenden Rahmen sein.
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